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F i n a n z u m l a g e n o r d n u n g

der Abteilung Turnen ESV Lokomotive Zwickau e.V.

 - Talentstützpunkt -

- DTB - Turntalentschule -

 1 Grundlagen

 a) Ausgaben für den Trainings- und Wettkampfbetrieb

Die Startgebühren für die Wettkämpfe werden von der Abteilung übernommen. Fahrtkosten werden erstattet, sofern mögliche Fahrgemeinschaften gebildet werden (pro km 0,15 €)

Die Anschaffung von Sportgeräten/Sportkleidung für die einzelnen Trainingsgruppen ist durch die Trainer beim Abteilungsleiter zu beantragen.

 b) Einnahmen

Die Einnahmen bestehen aus dem Rücklauf der Mitgliedsbeiträge (durch den Finanzplan der Abteilung Gerätturnen des entsprechenden Jahres geregelt), der Trainingsumlage, den Spenden, der Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten durch Stadt, Landkreis und KSB und den monatlichen Beiträgen zur Bewegungswelt.

 

2 Beitragssatz

Der monatliche Beitrag setzt sich zusammen aus dem Vereinsbeitrag, dem STV – Beitrag und der Trainingsumlage.

 a) Vereinsbeitrag (pro Monat)

Kinder                                                                    7,00 €

für jedes weitere Kind                                              6,00 €

Erwachsene                                                            11,00 €

b) Jährlicher Beitrag an den Sächsischen TV

Kinder /Jugendliche                                                 5,00 €       

Erwachsene                                                            7,00 €

c) Trainingsumlage (pro Monat)

Allgemeiner Bereich

Pflichtbereich                                                          13,00 €

Kür modifiziert                                                       13,00 €

Leistungsbereich

TTS AK 6/7                                                             13,00 €

TTS AK8-10                                                            18,00 €

Kür                                                                        18,00 €

Geschwister im Kürbereich                                       10,00 €

Bewegungswelt (pro Monat)

Kinder                                                                    15,00 €

Studententurnen (pro Monat)

Studenten                                                               10,00 €

 

3 Beitragspflicht

 a) Beginn der Beitragspflicht

 Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein.

b) Ende der Beitragspflicht

 Die Beitragspflicht endet mit Kündigung der Mitgliedschaft.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft und eine damit verbundene Beendigung der Beitragspflicht ist nur schriftlich zum Ende des jeweiligen Quartals eines Jahres möglich (siehe § 6 der Vereinssatzung)

 

4 Festsetzung, Fälligkeit

Die Beiträge für das Kalenderjahr werden von der Mitgliederversammlung des Vereins festgesetzt und sind im Voraus zu entrichten. Zusätzliche Umlagen können von der Abteilung und bzw. in Absprache mit dem Vorstand erhoben werden.

Die Beiträge werden zu den genannten Terminen im ersten Halbjahr eingesammelt. Es besteht die Möglichkeit halbjährlich zu bezahlen.

Der Einzug per SEPA-Mandat wird angeboten.

 

5 Fahrdienst

Wir bieten die Möglichkeit die Kinder mit unserem Fahrdienst von der Schule oder von Zuhause zum Training abzuholen. Die Preise gelten pro Fahrt und werden monatlich eingesammelt. Die Umkreise sind auf unserem Stadtplan (s. Anlage) einzusehen.

Umkreis 1 (Eckersbach, Pölbitz)                                       2,00 €/Fahrt

Umkreis 2 (Mosel, Oberrothenbach, Marienthal, Planitz)      3,50 €/Fahrt

Umkreis 3 (Glauchau, Werdau, Leubnitz, Neukirchen)        4,50 €/Fahrt

 

6 Lehrgangsgebühren für Fremdvereine

Vereine können für Trainingslager/Lehrgänge die Turnhalle an Wochenenden in Abstimmung mit anderen Terminen nutzen.

 Pro Trainingseinheit (3h)

ab 8 Turnerinnen                                           50,00 €

bis 7 Turnerinnen                                           5,00 €/Turnerin

gebuchter Trainer                                          25,00 €/TE

 

7 Aufwandsentschädigung

  • Übungsleiter mit Lizenz (c)           7,50 €/h
  • Übungsleiter mit Lizenz (B)           10,00 €/h
  • Übungsleiter in Ausbildung            2,50 €/h                             
  • Übungsleiter ohne Lizenz              1,50 €/h
  • ÜL-Helfer                                     1,50 €/h
  • Kampfrichter/ Einsatz                   10,00 €
  • Betreuer/Einsatz                          10,00 €
  • Fahrtkosten, mit Fahrauftrag          0,15 €/km

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden

finanziellen Mitteln.

 

Ausbildungskosten

  • Kampfrichterausbildung wird von der Abteilung finanziert
  • Übungsleiteraus- und weiterbildung wird zu 100 % von der Abteilung finanziert
  • Kosten für Übernachtung und Anreise sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen

 

Ausgaben für den Trainings- und Wettkampfbetrieb

  • Startgebühren werden von der Abteilung übernommen
  • Fahrtkosten werden für Mitglieder erstattet, sofern mögliche Fahrgemeinschaften gebildet werden
  • die Anschaffung von Sportgeräten und Sportkleidung für die einzelnen Trainingsgruppen ist durch die Trainer und Übungsleiter beim Abteilungsleiter zu beantragen

 


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