Anmeldung
A+ A A-
  • Published in Saison 2021/2022
  • Hits: 968

Allgemeines:

  • - die Verhaltensregeln gelten ab dem 08.11.2021 bis auf Widerruf Sportzentrum Marienthal, Sporttreiben auf Außensportanlagen kann mit nachfolgenden Einschränkungen für Kontaktsport und kontaktfreien Sport genutzt werden
  • - anleitende Personen müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen oder unter fachkundiger Aufsicht selbst testen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsCoronaSchVO), sofern die Testpflicht nicht wegen vollständiger Impfung oder Genesung entfällt
  • - unter 16-Jährige (aktuell bis zur C-Junioren) können ohne Beschränkungen trainieren, allerdings muss auch hier unser Hygienekonzept durch die Nutzergruppe vorliegen und im Kontrollfall vorgezeigt werden können
  • - bei älteren Nutzergruppen (B- und A-Junioren, Männer- und AH Mannschaften, Damen), ist auf Grundlage, der vom Freistaat Sachsen neu erlassen Corona-Schutz-Verordnung, dass Sporttreiben auf Außensportanlagen unter Einhaltung unseres Hygienekonzeptes und unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkung auf max. 10 Personen (wobei Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Geimpfte, Genesene und nachweislich Impfunfähige nicht mitgezählt werden) möglich
  • - die Sportler, in den Mannschaften mit Kontaktbeschränkung von max. 10 Personen, bestätigen dem Mannschaftsverantwortlichen einmalig ihren Impfstatus (hierzu ist die Vorlage lt. Anhang zu verwenden), die Trainingseinheiten können nur durchgeführt werden, wenn die Kontaktbeschränkung eingehalten wird, bei den nachfolgenden Trainingseinheiten ist nur die Kontakterfassung notwendig die Änderung des Impfstatus sind den Mannschaftsverantwortlichen anzuzeigen die Listen der Kontakterfassungen sind auf Verlangen dem Abteilungsleiter bzw. im Kontrollfall vorzuzeigen

 Hallentraining in den Städtischen Sporthallen ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet

  • - Sporttreiben auf Innensportanlagen ist nur möglich unter Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (beaufsichtigter Test durch z.B. Übungsleiter, in Apotheke etc.) sowie die Pflicht zur Kontakterfassung und unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkung auf max. 10 Personen (wobei Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Geimpfte, Genesene und nachweislich Impfunfähige nicht mitgezählt werden)
  • - von dieser 3-G-Regel auf Innensportanlagen ausgenommen sind: Kinder unter 6 Jahren sowie Vorschüler und Schüler, die einer Testpflicht nach Schul- und Kitaverordnung unterliegen (gilt auch in den Ferien)

Allgemeine Hinweise/Regeln:

  • - bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren
  • - Zuschauer während des Trainings sind erlaubt, der Mindestabstand ist einzuhalten
  • - Trainer, Betreuer, Sportler, welche Erkältungssymptome zeigen, müssen dem Training und Spielbetrieb fernbleiben
  • - Besucher mit Covid-19-Verdacht, wie z. B. mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen, dürfen die Sportstätte nicht betreten
  • - die Umkleidekabinen und Duschkabinen können zum Training- und Spielbetrieb genutzt werden
  • - in Umkleidekabinen und Duschen ist der Mindestabstand einzuhalten
  • - die Toiletten werden geöffnet und können von Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes genutzt werden
  • - zum Spielbetrieb ist Publikum mit Kontakterfassung erlaubt, der Mindestabstand beim Publikum muss eingehalten werden, sollte dies nicht möglich sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen

DJB-2023 VDES-Bahn   KSB Zwickau Sport-pro-Gesundheit LSB-Sachsen KOMM-Logo
 

Anmeldung

fb iconLog in with Facebook