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  • Published in Saison 2020/2021
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Trainingsstart im Nachwuchs bis zur U15 ab 15.03.2021
 
Wir freuen uns, dass ab kommender Woche wieder die ersten Bälle im Sportforum rollen. Zwar unter Einhaltung klar vorgegebener Regel und leider können noch nicht alle Sportfreunde loslegen, aber es ist ein erster Hoffungsschimmer.
 
Wir bitten alle Trainer und Betreuer um die Einhaltung und Befolgung der vorgegeben Regeln.
 

Regeln für Training während der Coronakrise

Allgemeines:

  • Die Verhaltensregeln gelten ab dem 15.03.2021 bis auf Widerruf
  • Das Sportzentrum Marienthal kann für den Individualsport – im Sinne von kontaktfreiem Sport – allein oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich genutzt werden (somit können nur Kinder von den Bambinis bis zur U15 das Sportgelände nutzen).
  • Alle Personen (Trainer, Betreuer, Kinder), welche Erkältungssymptome zeigen, müssen dem Training und Trainingsorten fernbleiben.
  • Es ist seitens der Trainer auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu achten.
  • Das Training kann nur in Gruppen bis max. 20 Kindern durchgeführt werden.
  • Das Training findet ausschließlich auf dem Kunstrasen im Sportzentrum Marienthal, laut Trainingsplan, statt.
  • Die Sportler kommen umgezogen zum Training (bitte auf die Wetterverhältnisse achten) → ein Wechsel der Kleidung nach dem Training in geschlossenen Räumen des Vereins bleibt untersagt.
  • Die Umkleidekabinen und Duschkabinen bleiben geschlossen.
  • Die Toiletten werden geöffnet und können von Personen einzeln genutzt werden (dort wird durch den Verein Desinfektionsmittel bereitgestellt).

Trainingsinhalte:

  • Bei allen Übungen sind die Abstandsregeln einzuhalten.
  • Spielformen mit Körperkontakt und Fangspiele sind untersagt.
  • Kondition, Koordination, Dribbling, Jonglieren, Passübungen und Torschussübungen dürfen durchgeführt werden.
  • Trainingsspiele und Freundschaftsspiele sind bis auf Widerruf ausgeschlossen.

An- und Abreise:

  • Bei Fahrgemeinschaften ist auf das aktuelle Kontaktverbot und die entsprechenden Hygienevorschriften zu achten.

Hinweise:

  • Das Betreten und Arbeiten auf Sportstätten ist für Betreiber und Beschäftigte nach § 4 Abs. 3 SächsCoronaSchVO gestattet.
  • Zu diesen zählen auch Trainer und Übungsleiter, wenn sie vom betreibenden Verein dafür bestimmt sind.
  • Zuschauer während des Trainings sind nicht erlaubt.
  • Das Sportgelände darf durch die Eltern nur zum Bringen und Abholen der Kinder, vor und nach dem Training, kurz betreten werden → dabei ist auch hier auf den Mindestabstand zu achten.
  • Um eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, führen die Übungsleiter Teilnehmerlisten der Trainingseinheiten, welche auf Verlangen dem Abteilungsleiter vorzulegen sind.
 
 
 

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